Wesentliche Produktmerkmale im Warenkorb
Als Onlinehändler in Deutschland musst du eine ganze Reihe an rechtlichen Vorschriften für einen rechtssicheren Onlineshop beachten. Seit 2012 gehört die Vorschrift des § 312j Abs. 2 BGB dazu. Diese verpflichtet Onlinehändler und -händlerinnen dazu, den Verbrauchern wesentliche Merkmale der Produkte unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und hervorgehoben zur Verfügung zu stellen.
Konkret bedeutet das für dich, dass du den Käufern im Warenkorb und auf der Bestellübersichtsseite im Checkout wesentliche Eigenschaften der Produkte noch einmal vor Augen halten musst. Eine einfache Verlinkung auf eine Seite mit den Merkmalen reicht dabei nicht aus. Diese Regelung wurde vor kurzem erst durch den BGH bestätigt.
Welche Angaben erforderlich sind, ist immer abhängig vom jeweiligen Produkt und sollte für jeden Fall einzeln betrachtet werden. Wesentliche Merkmale sind vor allem solche, die sich auf die Qualität und die Brauchbarkeit des Artikels beziehen und für den Vertragsschluss wichtig sind. In den meisten Fällen sind das Angaben, die ein Produkt vergleichbar zu Konkurrenzwaren macht.
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